++ Heute: Patrick Maleitzkes Sea of Thieves S (Jorma Kontio), Kirsten Kleinbrahms Kipling Sautreuil (Fredrik Plassen) und Cocktail Brodda (Claes Sjöström) für Thorsten Tietz und Jochen Klasens in Eskilstuna - Ab 17:45 Uhr - Karin Walter-Mommerts dreijähriger Debütant Upset Tile (v. Walner) mit Joakim Lövgren, Ethan Face (Adrian Kolgjini) und Mega Occagnes (Stefan Persson) in Jägersro - Beginn 18:20 Uhr - Mike Lenders mit Feels Like Forever und Body N Soul, Marciano Hauber mit Goldfinger und Nordin in Mons (ab 18:37 Uhr) ++ ++ Rättvik: Kirsten Kleinbrahms Sartre (Mats Djuse) nach Fehler 10. in 1:18,6/2140 Meter - Stall Franziskas Slave to Love Cal (Wim Paal) 9. in 1:15,0/2140 Meter - Thorsten Tietz' Dahlia Brodda (Tomas Pettersson) 8. in 1:15,0/2140 Meter ++ ++ Samstag: Auftakt zum Breeders-Crown-Meeting in Berlin mit den Läufen der Fünf- bis Siebenjährigen - Bei den Stuten gewährt Cosmea Nortolanda Revanche für Hamburg - Berlin-Seriensieger Zoom Diamant vs. Jimmy Ferro BR und Brothers in Arms - Beginn 13:00 Uhr ++ ++ Samstag: Abschied der V75-Wette vor dem Umstieg auf die V85 in Bjerke/Oslo rund um den Axel Jensens Minneslopp ++ ++ Sonntag: Tag 2 des Breeders-Crown-Meetings mit den Läufen der Zwei-, Drei- und Vierjährigen - Neuauflage des Derbyduells Summermusic'night S vs. Aladin - Oaks-Siegerin Uffizie gegen Okura Greenwood und Sahara Firebird - Europas schnellster Dreijähriger Blizzard Diamant klar favorisiert - Beginn 13:00 Uhr ++ ++ Samstag/Sonntag: Lukas Strobl für Deutschland bei der Nachwuchsfahrer-EM auf Mallorca ++ ++ Dienstag: Finale der C-Bahn-Saison - Sechs Rennen in Dingolfing ab 14:00 Uhr ++
Impfungen gegen Influenza sowie das Equine Herpes-Virus
25. November 2020

Information für die Teilnahme am Zucht- und Rennbetrieb in Deutschland und der UET

Impfungen gegen Influenza sowie das Equine Herpes-Virus

Im Zuge der Harmonisierung bezüglich der Impfvorgaben in den einzelnen UET-Ländern wird der HVT hinsichtlich der Immunisierung gegen Pferde-Influenza und das Equine Herpes-Virus auch in Deutschland das Impfprotokoll der UET übernehmen und die Impfintervalle entsprechend anpassen.

Es gilt nunmehr:

Die Grundimmunisierung gegen Influenza und das Equine Herpes-Virus besteht aus jeweils zwei Impfungen mit einem Intervall von 21-60 Tagen. Daran schließt sich die Auffrischungsimpfung in einem Zeitraum von 120-180 Tagen nach der zweiten Impfung an, um die Grundimmunisierung abzuschließen.

Wiederholungsimpfungen sollen vorzugsweise jeweils nach sechs (6), maximal jedoch nach zwölf (12) Monaten durchgeführt werden. Hinsichtlich der zeitlichen Abstände sollte aber unbedingt den Vorgaben der Impfstoffhersteller gefolgt werden, um größtmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Wenn die Grundimmunisierung eines Pferdes außerhalb des geographischen Gebietes des HVT stattgefunden und den im jeweiligen Herkunftszuchtland geltenden Impfvorschriften entsprochen hat, so gilt ein Pferd als regelkonform grundimmunisiert. Dasselbe gilt für Traber, die gemäß dem im Februar 2020 veröffentlichten Impfprotokoll geimpft worden sind.

Eine Startberechtigung besteht nur für Pferde, die entsprechend den oben genannten Bestimmungen geimpft wurden. Bei der Impfung gegen Influenza muss die Grundimmunisierung hierfür abgeschlossen sein. Bei der Impfung gegen das Equine Herpes-Virus ist eine Teilnahme an Rennen frühestens ab dem vierten (4.) Tag nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung möglich.

Die Impfung ist durch den ausführenden Tierarzt im Equidenpass zu bescheinigen. In der Bescheinigung müssen die Angaben über das betreffende Pferd, Name, Art und Fertigungsnummer sowie Verwendbarkeitsdatum des Impfstoffes - grundsätzlich mittels „Label“ -, das Datum, Name, Wohnsitz des Tierarztes sowie dessen Stempel und eigenhändige Unterschrift enthalten sein.

Die Impfnachweise der an Rennen teilnehmenden Pferde sind gemäß § 8 Abs. 2 h) TRO bei ihrer erstmaligen Teilnahme an Qualifikationsrennen und danach in zwölfmonatigen Abständen zu kontrollieren

Wird die Impfung gemäß diesen Vorgaben nicht nachgewiesen, sperrt der HVT das betreffende Pferd gemäß § 29 Abs. 1 d) TRO.

Diese Bestimmungen gelten in einigen UET-Ländern nicht nur für den Renn-, sondern auch für den Zuchtbetrieb.

Alle einschlägigen Bestimmungen finden Sie hier.