++ Heute: Stall Habos Hooper des Chasses und Horst Müller-Terbille Lady Black Rochel mit Danny Brouwer in Cagnes-sur-Mer (Beginn 13:55 Uhr) ++ ++ Heute: Karin Walter-Mommerts Allstar (Tyler Mifsud), Euron Face, Langli und Star Cash (Dante Kolgjini) in Halmstad - Ab 18:20 Uhr ++ ++ Solvalla: Karin Walter-Mommerts Sauron Zon (Björn Goop) dis.rot, Riverdale Z. (Conrad Lugauer) 5. in 1:14,1/2140 Meter - Gestüt Lasbeks Ursinia (Magnus Djuse) 1. in 1:12,9/1609 Meter - Frederik Plassen mit den Tinter-Schützlingen Frog di Girifalco 4. in 1:13,8/2140 Meter, Figaro II mit Fehler 2. in 1:16,2/2140 Meter, Hidalgo Simoni 4. in 1:14,1/2140 Meter, Västerbo Carretera 7. in 1:14,3/2140 Meter ++ ++ Freitag: Ronja Walter mit der italienischen Stute Euphoria Roc in einem 7.700-Euro-Monté in Mailand (17:15 Uhr) ++ ++ Sonntag: Vier PMU-Rennen sowie die ersten Läufe zur Newcomer- und Silber-Serie ab 10:45 Uhr ++ ++ Sonntag: PMU in Wien mit Christian Strobls Miramax BR (Erich Kubes), Rolf Dürrs Tyron Hill (Lasse Grundhöfer) und Stall Old Englishs Major Ass (Carsten Milek) im 6.000-Euro-Frei-für-Alle - Startzeit 18:25 Uhr ++
Impfungen gegen Influenza sowie das Equine Herpes-Virus
25. November 2020

Information für die Teilnahme am Zucht- und Rennbetrieb in Deutschland und der UET

Impfungen gegen Influenza sowie das Equine Herpes-Virus

Im Zuge der Harmonisierung bezüglich der Impfvorgaben in den einzelnen UET-Ländern wird der HVT hinsichtlich der Immunisierung gegen Pferde-Influenza und das Equine Herpes-Virus auch in Deutschland das Impfprotokoll der UET übernehmen und die Impfintervalle entsprechend anpassen.

Es gilt nunmehr:

Die Grundimmunisierung gegen Influenza und das Equine Herpes-Virus besteht aus jeweils zwei Impfungen mit einem Intervall von 21-60 Tagen. Daran schließt sich die Auffrischungsimpfung in einem Zeitraum von 120-180 Tagen nach der zweiten Impfung an, um die Grundimmunisierung abzuschließen.

Wiederholungsimpfungen sollen vorzugsweise jeweils nach sechs (6), maximal jedoch nach zwölf (12) Monaten durchgeführt werden. Hinsichtlich der zeitlichen Abstände sollte aber unbedingt den Vorgaben der Impfstoffhersteller gefolgt werden, um größtmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Wenn die Grundimmunisierung eines Pferdes außerhalb des geographischen Gebietes des HVT stattgefunden und den im jeweiligen Herkunftszuchtland geltenden Impfvorschriften entsprochen hat, so gilt ein Pferd als regelkonform grundimmunisiert. Dasselbe gilt für Traber, die gemäß dem im Februar 2020 veröffentlichten Impfprotokoll geimpft worden sind.

Eine Startberechtigung besteht nur für Pferde, die entsprechend den oben genannten Bestimmungen geimpft wurden. Bei der Impfung gegen Influenza muss die Grundimmunisierung hierfür abgeschlossen sein. Bei der Impfung gegen das Equine Herpes-Virus ist eine Teilnahme an Rennen frühestens ab dem vierten (4.) Tag nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung möglich.

Die Impfung ist durch den ausführenden Tierarzt im Equidenpass zu bescheinigen. In der Bescheinigung müssen die Angaben über das betreffende Pferd, Name, Art und Fertigungsnummer sowie Verwendbarkeitsdatum des Impfstoffes - grundsätzlich mittels „Label“ -, das Datum, Name, Wohnsitz des Tierarztes sowie dessen Stempel und eigenhändige Unterschrift enthalten sein.

Die Impfnachweise der an Rennen teilnehmenden Pferde sind gemäß § 8 Abs. 2 h) TRO bei ihrer erstmaligen Teilnahme an Qualifikationsrennen und danach in zwölfmonatigen Abständen zu kontrollieren

Wird die Impfung gemäß diesen Vorgaben nicht nachgewiesen, sperrt der HVT das betreffende Pferd gemäß § 29 Abs. 1 d) TRO.

Diese Bestimmungen gelten in einigen UET-Ländern nicht nur für den Renn-, sondern auch für den Zuchtbetrieb.

Alle einschlägigen Bestimmungen finden Sie hier.