++ Heute: Sieben Prüfungen in Hamburg mit dem Frühjahrspreis der Pferdepfleger - Beginn 14:00 Uhr ++ ++ Heute: Musketerdagen in Skive mit Stall Adamas' Remember Me (Joakim Lövgren) über drei Kilometer - Blizzard Diamant und Y Not Diamant wurden gestrichen und bleiben zu Hause - Ab 14:00 Uhr ++ ++ Heute: Karin Walter-Mommerts dreijähriger Debütant First Officer (v. Tactical Landing) und Dimaggio Face mit Adrian Kolgjini, Ex Nihilo (Peter Untersteiner), Payday Vixi, Under Contract, Kit Kat Mearas und Toamericaandback (Stefan Persson) in Vaggeryd - Beginn 13:45 Uhr ++ ++ Seinäjoki: Beim Saisoneinstand gewinnt Borups Victory mit Daniel Wäjersten zum dritten Mal in Serie das finnische Gruppe-I-Rennen Seinäjoki Race (100.000 Euro) - Auf regenweicher Bahn genügen dem Rennrekordhalter 1:12,8/2100 Meter ++ ++ Örebro: In der V85 Axel Sieberts Star Brigadoon (Rick Ebbinge) 5. in 1:12,4/1609 Meter, Karin Walter-Mommerts Gudrid Face nach Fehler unplatziert, und Dark Photon Face (Adrian Kolgjini) 8. in 1:13,4/2100 Meter - Die 3. Vorausscheidung zum Paralympiatravet sichert sich Kentucky River mit Örjan Kihlström in 1:11,7/2100 Meter - Im Rahmen Kirsten Kleinbrahms Sartre mit Nathalie Bergström im Monté 6. in 1:14,7/2100 Meter, Karin Walter-Mommerts Lindy'sleadingman (Björn Goop) 3. in 1:16,4/2160 Meter Bänderstart, Newcomer Vici (Fredrik Plassen) für Frank Proest und Simon Siebert 1. in 1:13,6/2609 Meter ++ ++ Mittwoch: Fünf PMU- und zwei Rahmenrennen ab 18:00 Uhr in München ++
Verlautbarung der Rennleitung
17. August 2021

Anlässlich des bevorstehenden Derbymeetings möchte die Rennleitung einige Punkte der Trabrennordnung in Erinnerung rufen:

1. Gemäß Trabrennordnung (§ 84, Abs. 2 g) darf die Peitsche nicht zur Seite und nicht über Schulterhöhe gehalten oder geführt und nur zur Korrektur und Hilfengebung verwendet werden. Die Peitsche darf nur aus dem Handgelenk geführt werden und nach Erreichen der rot-weißen Einlaufmarke höchstens fünfmal eingesetzt werden. Peitschenschläge auf die Ausrüstung sind verboten.

2. Gemäß Trabrennordnung (§ 28, Abs. 3 l) dürfen zwei- und dreijährige Pferde nur auf allen Hufen beschlagen an Feststellungs- und Leistungsprüfungen teilnehmen. Anmerkung: Es sind auch Beschläge zulässig, die aus Aluminium, Plastik oder GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff) gefertigt sind. Hierbei ist es unerheblich, ob diese genagelt oder aufgeklebt werden. Überdies sind Beschläge zulässig, die den Huf nur zu einem Teil bedecken, wie zehenoffene Eisen (z.B. Peter-Manning-Eisen) oder Zeheneisen (z.B. italienische Tipse).

3. Gemäß den Durchführungsbestimmungen über zulässige Ausrüstungsgegenstände gem. § 76 Abs. 4 TRO ist ausschließlich der Gebrauch dunkler Zugwatte und dunkler Peitschen (schwarz, dunkelbraun, dunkelgrau, dunkelblau) zulässig.

4. Gemäß den Durchführungsbestimmungen über zugelassene Rennwagen gem. § 76 Abs. 5 TRO müssen Wagenräder beidseitig mit einfarbigen Plastikscheiben ausgestattet sein. Handelsübliche Carbonfelgen sind erlaubt, Werbezusätze und Reflektoren jedweder Art sind verboten.

Die Aktiven und Trainer werden dringend um Beachtung gebeten. Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungsmitteln belegt und / oder führen zum Verlust der Teilnahmeberechtigung.