++ Toller dritter Platz für Julia Holzschuh bei der Europameisterschaft der Amateurfahrerinnen auf Malta hinter Lokalmatadorin Cherise Farrugia und Hiltje Tjalsma (Niederlande) ++ ++ Berlin: Mit Django Hill (1:13,5/2500 Meter Bänderstart) und Naykey (1:12,4/1900 Meter) gewinnt Michael Nimczyk sowohl den 2. Lauf der Gold-Serie als auch den 3. Lauf der Newcomer-Serie - Im Rahmen gelingen dem Goldhelm drei weitere Treffer ++ ++ Wels: Zwei bayerische Siege durch Hanke Palace Green (Robert Pletschacher) und Royal Joker (Marisa Bock) ++ ++ Skive: Überlegener Vier-Längen-Erfolg von Y Not Diamant (Robin Bakker) für Stall M.S. Diamanten und Stall Express im Lord Valentines Mindeløb (120.500 DKK) für Fünfjährige in 1:13,2/2060 Meter - Heinrich Nagels Reginald Dwight (Birger Jørgensen) Fünfter in 1:13,8 - Thomas Panschow mit den Stolle-Schützlingen Eye Catcher C und Dan CG Fünfter in 1:13,1/1600 Meter bzw. Fünfter in 1:14,5/2060 Meter - Usain Lobell (Robin Bakker) beim Comeback Fünfter in 1:13,0/2060 Meter ++ ++ Romme: Christian Ferstl mit Sonja Tinters Banana Joe aus zweiter Reihe Fünfter in 1:16,6/2140 Meter ++ ++ Dienstag: PMU-Matinée in München - Vier Rennen ab 11:35 Uhr ++ ++ 1. Mai: BILD-Pokal in Gelsenkirchen mit Top-Besetzung - Gio Cash vs. Derbysieger Schampus - Auftakt der Dreijährigen-Kriterien mit zwei 7.000-Euro-Läufen - Zwölf Prüfungen ab 13:08 Uhr - Karlshorster Amateur-Meisterschaft mit vier Wertungsläufen - Zehn Rennen ab 12:55 Uhr ++
Verlautbarung der Rennleitung
17. August 2021

Anlässlich des bevorstehenden Derbymeetings möchte die Rennleitung einige Punkte der Trabrennordnung in Erinnerung rufen:

1. Gemäß Trabrennordnung (§ 84, Abs. 2 g) darf die Peitsche nicht zur Seite und nicht über Schulterhöhe gehalten oder geführt und nur zur Korrektur und Hilfengebung verwendet werden. Die Peitsche darf nur aus dem Handgelenk geführt werden und nach Erreichen der rot-weißen Einlaufmarke höchstens fünfmal eingesetzt werden. Peitschenschläge auf die Ausrüstung sind verboten.

2. Gemäß Trabrennordnung (§ 28, Abs. 3 l) dürfen zwei- und dreijährige Pferde nur auf allen Hufen beschlagen an Feststellungs- und Leistungsprüfungen teilnehmen. Anmerkung: Es sind auch Beschläge zulässig, die aus Aluminium, Plastik oder GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff) gefertigt sind. Hierbei ist es unerheblich, ob diese genagelt oder aufgeklebt werden. Überdies sind Beschläge zulässig, die den Huf nur zu einem Teil bedecken, wie zehenoffene Eisen (z.B. Peter-Manning-Eisen) oder Zeheneisen (z.B. italienische Tipse).

3. Gemäß den Durchführungsbestimmungen über zulässige Ausrüstungsgegenstände gem. § 76 Abs. 4 TRO ist ausschließlich der Gebrauch dunkler Zugwatte und dunkler Peitschen (schwarz, dunkelbraun, dunkelgrau, dunkelblau) zulässig.

4. Gemäß den Durchführungsbestimmungen über zugelassene Rennwagen gem. § 76 Abs. 5 TRO müssen Wagenräder beidseitig mit einfarbigen Plastikscheiben ausgestattet sein. Handelsübliche Carbonfelgen sind erlaubt, Werbezusätze und Reflektoren jedweder Art sind verboten.

Die Aktiven und Trainer werden dringend um Beachtung gebeten. Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungsmitteln belegt und / oder führen zum Verlust der Teilnahmeberechtigung.