++ Herzliche Glückwünsche gehen heute nach Feldkirchen bei Straubing, wo Johann Hollweck seinen 65. Geburtstag feiert ++ ++ Zweibrücken: Edy du Pommereux (Henk Grift) und Kelani Rapide (Jürgen Würtz) gewinnen zum Auftakt der C-Bahn-Saison im Südwesten ++ ++ Jägersro: Karin Walter-Mommerts Beachcomber (Henriette Larsen) und Thomas Freitags Gold Cap BR (Ronja Walter) im Paralympiamontén (114.500 Kronen) Zweiter in 1:14,4/2160 Meter bzw. Vierter in 1:14,3/2180 Meter - KWM's Mega Occagnes (Stefan Persson) gewinnt in 1:13,8/2140 Meter - Kerstin Walters Azzurro (Joakim Lövgren) dis.rot - Es folgen: Dear P.G. Gar (Stefan Persson), King of the Hill (Dante Kolgjini), Frankie Godiva und Lives Matter (Markus Waldmüller) für KWM - Axel und Simon Sieberts Major Ass (Rick Ebbinge) in der Silberdivision u.a. gegen Hidalgo Heldia (Conrad Lugauer) - Stall Adamas' Under Armour (Joakim Lövgren) über drei Kilometer mit Doppelzulage - King Schermer mit Michel Rothengatter in der dritten Paralympiatravet-Quali u.a. gegen Ferrari Sisu (Conrad Lugauer) und Bengurion Jet (Alessandro Gocciadoro) ++ ++ Enghien: In Rennrekordzeit von 1:10,2/2150 Meter dominiert Horsy Dream mit Eric Raffin aus zweiter Reihe den Prix de L'Atlantique (200.000 Euro) - Hohneck Zweiter vor Elvis du Vallon - Favorit Go On Boy fehlerhaft ++ ++ Trauer um Johann Straßer - Der frühere Straubinger Trainer ist im Alter von 86 Jahren verstorben ++ ++ Vaggeryd: Kunigunde (Christian Fiore) für Riccardo Furian und Henry Marc Krüger nach langer Führung Dritte in 1:17,0/2148 Meter ++ ++ Sonntag: Volle Karte in Hamburg - Zwölf Prüfungen ab 14:00 Uhr ++ ++ Sonntag: Bayerisches Großaufgebot beim Saisonsstart in Wels - Andreas Geineder mit Gina CG, Nice Girl Boko und Olivia Venus - Martin Geineder mit Carina Yankee und Malcom Venus - Robert Pletschacher mit Onslow Newport, Lomanova, Stormy Wood, Gamin de Bertrange und Tumble Boy - Christoph Schwarz mit Ultrablue, Genesis, Viking Victory und Magiestraal - Dr. Marie Lindinger mit Inaaya - Christoph Fischer mit Dream of Action - Herbert Plankl mit Lots of Love - Denise Schuch mit Sly und Toma Toma - Tobias Werkstetter mit Enable PePe - Beginn 15:00 Uhr ++
Neue Durchführungs-bestimmungen zur Feststellung und Verhinderung von Doping
14. April 2022

Neue Durchführungsbestimmungen zur Feststellung und Verhinderung von Doping gem. § 93 TRO

 

Das HVT-Präsidium hat in seiner Sitzung am 17.03.22 folgende Änderungen der Durchführungsbestimmungen zur Feststellung und Verhinderung von Doping gem. § 93 TRO beschlossen:

 

Es wurde beschlossen, dass in Ziffer I  (Erlaubte und nicht erlaubte Mittel) bei Buchstabe c) die Unterpunkte

 

•          antibiotische und antibakterielle Substanzen

•          antimykotische Substanzen

 

gestrichen werden.

 

Es wurde beschlossen, dass Buchstabe c) nunmehr wie folgt lautet:

 

„c) Liste III: Kontrolliert erlaubte Substanzen (antiparasitäre Substanzen)

 

•          antiparasitäre Substanzen

 

Behandlungen mit antiparasitären Substanzen müssen im Medikamentenbuch eingetragen sein.“

 

Es wurde beschlossen, dass in Ziffer III (Verfahren über die Entnahme von Dopingproben) Ziffer 17 in die Unterpunkte mit den Buchstaben a) und b) aufgeteilt wird und um einen Buchstaben c) ergänzt wird.

 

Es wurde beschlossen, dass III Ziffer 17 Buchstabe a) nunmehr wie folgt lautet:

 

„a) Vom Moment der Unterrichtung an steht das Pferd unter der ständigen Kontrolle der Rennleitung oder deren Beauftragten (Dopingbeauftragter). Ohne Erlaubnis der Rennleitung oder des Dopingbeauftragten darf das Pferd das Geläuf nicht verlassen. Bei einer Entnahme nach dem Rennen begleitet ein Mitglied der Rennleitung oder der Dopingbeauftragte das Pferd vom Geläuf in den Stall zur Versorgung und zu der sich unmittelbar anschließenden Entnahme. Die Versorgung muss unverzüglich durchgeführt werden.

Vom Moment der Unterrichtung bis zur Entnahme darf das Pferd - unabhängig von der Aufnahme- oder Verabreichungsart – keinerlei Substanzen oder Mittel aufnehmen oder verabreicht bekommen. Mit ausdrücklicher Genehmigung der Rennleitung oder des Dopingbeauftragten darf das Pferd in Ausnahmefällen mit Wasser aus vom Veranstalter gestellten verschlossenen Behältnissen und aus einem ebenfalls vom Veranstalter gestellten Eimer getränkt werden. Zuvor bestätigt die Begleitperson gem. Ziff. 18 a) mit ihrer Unterschrift die Unversehrtheit des Wasserbehältnisses und die Sauberkeit des Eimers.“

 

Es wurde beschlossen, dass III Ziffer 17 Buchstabe b) nunmehr wie folgt lautet:

 

„b) Auf Anordnung der Rennleitung oder des Dopingbeauftragten ist die Entnahme unmittelbar nach Beendigung des Rennens, d. h. auch im Freien ohne vorherige Versorgung des Pferdes erlaubt. Die Rennleitung oder der Dopingbeauftragte kann das Abfahren des Pferdes, die Teilnahme an der Siegerehrung oder an der Siegerparade untersagen.“

 

Es wurde beschlossen, dass III Ziffer 17 einen zusätzlichen Punkt c) erhält, der wie folgt lautet:

 

„c) Ein Verstoß gegen eine der in Ziffer 17 Buchstaben a) und b) aufgeführten Vorschriften führt zum Vorliegen eines Dopingfalls gem. § 93 b) TRO.“

 

 

Die Änderungen in den Durchführungsbestimmungen zum 01. Mai 2022 in Kraft.