++ Heute: Stall Habos Hooper des Chasses und Horst Müller-Terbille Lady Black Rochel mit Danny Brouwer in Cagnes-sur-Mer (Beginn 13:55 Uhr) ++ ++ Heute: Karin Walter-Mommerts Allstar (Tyler Mifsud), Euron Face, Langli und Star Cash (Dante Kolgjini) in Halmstad - Ab 18:20 Uhr ++ ++ Solvalla: Karin Walter-Mommerts Sauron Zon (Björn Goop) dis.rot, Riverdale Z. (Conrad Lugauer) 5. in 1:14,1/2140 Meter - Gestüt Lasbeks Ursinia (Magnus Djuse) 1. in 1:12,9/1609 Meter - Frederik Plassen mit den Tinter-Schützlingen Frog di Girifalco 4. in 1:13,8/2140 Meter, Figaro II mit Fehler 2. in 1:16,2/2140 Meter, Hidalgo Simoni 4. in 1:14,1/2140 Meter, Västerbo Carretera 7. in 1:14,3/2140 Meter ++ ++ Freitag: Ronja Walter mit der italienischen Stute Euphoria Roc in einem 7.700-Euro-Monté in Mailand (17:15 Uhr) ++ ++ Sonntag: Vier PMU-Rennen sowie die ersten Läufe zur Newcomer- und Silber-Serie ab 10:45 Uhr ++ ++ Sonntag: PMU in Wien mit Christian Strobls Miramax BR (Erich Kubes), Rolf Dürrs Tyron Hill (Lasse Grundhöfer) und Stall Old Englishs Major Ass (Carsten Milek) im 6.000-Euro-Frei-für-Alle - Startzeit 18:25 Uhr ++
Finanztipp in der Corona-Krise: Jetzt Soforthilfe beantragen
29. März 2020

Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige können Anträge stellen

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie treffen Reitvereine, Pferdebetriebe und andere selbstständige Unternehmen im Bereich Pferdesport mit besonderer Härte. In dieser Woche haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein historisches Hilfspaket für die Betroffenen der Corona-Krise beschlossen.

 

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

Das jüngst beschlossene Soforthilfepaket für „Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige“ hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. Euro. Solo-Selbstständige (z.B. Trainer) und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von 9.000 Euro erhalten. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von 15.000 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, sofern es vollständig benötigt wird. Mehr Details über das Soforthilfeprogramm gibt es hier: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html („Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe“). 

 

Ziel des Zuschusses ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und die Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, etwa durch laufende Betriebskosten wie Mieten oder Kredite für Betriebsräume. Der Bund hat Leitplanken für dieses Paket aufgestellt und in den Bundesländern werden nun unter hohem Tempo die Durchführungsbestimmungen erarbeitet. Dort, wo diese Bestimmungen bereits veröffentlicht wurden, werden auch Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig bezeichnet. Beispielhaft sind die entsprechenden Förderkriterien in Baden-Württemberg oder in Nordrhein-Westfalen. In Baden-Württemberg wird folgendes als Unternehmen bezeichnet: „…jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt“. In NRW heißt es: „Den Antrag stellen dürfen gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine.“

 

Um hier möglichst frühzeitig die berechtigten Ansprüche deutlich zu machen, sei allen Vereinen, Verbänden und selbstständigen Unternehmen (z.B. Betriebe, Trainer) empfohlen, unbedingt Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Ansprechpartnern zu stellen. Zu den Antragsberechtigten zählen auch Vereine und Verbände, die Beschäftigungsverhältnisse haben bzw. wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind und in der Folge der Coronavirus-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder Liquiditätsprobleme geraten sind. Die entsprechenden Stellen finden Sie in der Übersicht zu Förderprorammen der Bundesländer:

0001
0002
0003
0004