++ Herzliche Glückwünsche gehen heute nach Wentorf bei Hamburg, wo Claudia Konitzer einen runden Geburtstag feiert ++ ++ Heute: Carpendale mit Christoph Schwarz im Gran Premio Nello Bellei (25.300 Euro/2040 Meter) für Vierjährige in Montecatini u.a. gegen Karin Walter-Mommerts Fire Wise As (Vincenzo Dell'Annunziata) - Der Silberhelm auch mit Geisha Road Grif in einem Dreijährigen-Sprint - Gin Tonic Effe im Rahmen für KWM - Beginn 20:40 Uhr ++ ++ Heute: V75 in Årjäng - Gio Cash (Daniel Wäjersten) gewährt Don Fanucci Zet (Örjan Kihlström) im Årjängs Stora Sprinterlopp Revanche - Beginn 14:45 Uhr ++ ++ Århus: Nadine-Christin Hemmers' Pedro Beuckenswijk beim Debüt mit Birger Jørgensen 5. in 1:21,3/1800 Meter Bänderstart - SI RACING's Ready for Capri (Emma Stolle) 3. in 1:16,6/1840 Meter Bänderstart, Niki Lauda C (Rene Kjær) mit Reifendefekt angehalten ++ ++ Wolvega: Mit dem Tesselaar-Schützling Olympus Dragon gewinnt Michael Nimczyk als Catchdriver das Criterium der Vierjährigen (12.000 Euro) - Die Sweepstakes für dreijährige Stuten (17.050 Euro) sichert sich die Flocki-d'Aurcy-Tochter Pascha Vitanova mit Rob de Vlieger - Bei den Hengsten und Wallachen (20.900 Euro) überrascht der Muscle-Mass-Sohn Peshtigo River mit Jeffrey Mieras - Immo Müller mit Elmo's Fire 7. in 1:16,2/2100 Meter - Rang drei für Wild Wild West S mit Robin Bakker ++ ++ Sonntag: Buddenbrock-Rennen (25.000 Euro) in Berlin mit dem Adbell-Toddington-Zweiten Sheldrake - 13 im Stutenlauf um 12.500 Euro mit Sahara Firebird - 4. Lauf der Gold-Serie (20.000 Euro) über 2500 Meter - Zwei Qualifier zum Dreijährigen-Kriterium - 13 Prüfungen ab 13:00 Uhr ++ ++ Sonntag: Die nächste bayerische "Invasion" in Wels - Robert Pletschacher mit Jolie Amour, Severine Venus, Favara Star, Stormy Wood und Gamin de Bertrange - Andreas Geineder mit Rosehills Develina, Glory CG, Jimbo des Iles, Malcom Venus und Champ CG - Theresa Geineder mit Bellas Bijou - Fatmir Shkambaj mit Granelli MF und Utility Man - Jens Rosenberg mit Kepi Vrie und Tears of Joy - Beginn 15:00 Uhr ++ ++ Montag: Sieben PMU-Rennen am französischen Nationalfeiertag in Straubing - Beginn 12:00 Uhr ++
Finanztipp in der Corona-Krise: Jetzt Soforthilfe beantragen
29. März 2020

Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige können Anträge stellen

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie treffen Reitvereine, Pferdebetriebe und andere selbstständige Unternehmen im Bereich Pferdesport mit besonderer Härte. In dieser Woche haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein historisches Hilfspaket für die Betroffenen der Corona-Krise beschlossen.

 

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

Das jüngst beschlossene Soforthilfepaket für „Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige“ hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. Euro. Solo-Selbstständige (z.B. Trainer) und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von 9.000 Euro erhalten. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von 15.000 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, sofern es vollständig benötigt wird. Mehr Details über das Soforthilfeprogramm gibt es hier: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html („Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe“). 

 

Ziel des Zuschusses ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und die Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, etwa durch laufende Betriebskosten wie Mieten oder Kredite für Betriebsräume. Der Bund hat Leitplanken für dieses Paket aufgestellt und in den Bundesländern werden nun unter hohem Tempo die Durchführungsbestimmungen erarbeitet. Dort, wo diese Bestimmungen bereits veröffentlicht wurden, werden auch Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig bezeichnet. Beispielhaft sind die entsprechenden Förderkriterien in Baden-Württemberg oder in Nordrhein-Westfalen. In Baden-Württemberg wird folgendes als Unternehmen bezeichnet: „…jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt“. In NRW heißt es: „Den Antrag stellen dürfen gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine.“

 

Um hier möglichst frühzeitig die berechtigten Ansprüche deutlich zu machen, sei allen Vereinen, Verbänden und selbstständigen Unternehmen (z.B. Betriebe, Trainer) empfohlen, unbedingt Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Ansprechpartnern zu stellen. Zu den Antragsberechtigten zählen auch Vereine und Verbände, die Beschäftigungsverhältnisse haben bzw. wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind und in der Folge der Coronavirus-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder Liquiditätsprobleme geraten sind. Die entsprechenden Stellen finden Sie in der Übersicht zu Förderprorammen der Bundesländer:

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