++ Straubing: Mit Karin Walter-Mommerts George Gentley Mo und Mr. Sheffield Mo steuert die Auszubildende Lena Franzl ihre ersten Sieger - Weitere KWM-Treffer durch Carrie B. und Joie de Vivre - 250. Sulkyerfolg für Dr. Conny Schulz mit Augustiner ++ ++ Enghien: Idao de Tillard ist wieder da - Mit Clément Duvaldestin gewinnt der bald dreifache Millionär den Prix de l'Atlantique (200.000 Euro) in 1:10,1/2150 Meter - Go On Boy belegt zum dritten Mal im Atlantique den Ehrenplatz vor Keep Going, Frank Gio und Harmony du Rabutin - Stall A+S 2003's Charmy Charly AS wird mit Benjamin Rochard in einem 68.000er nach langer Führung erst auf den letzten Metern überlaufen und starker Dritter in 1:12,7/2150 Meter ++ ++ Bollnäs: Das Bengt Ivarssons Minne (Gulddivision), die nächste Vorausscheidung für den Paralympiatravet, gewinnt die zweite Wäjersten-Farbe H.C.'S Crazy Horse mit Magnus Djuse in 1:11,5/2140 Meter - Summermusic'night S mit Mats Djuse in der Silverdivision 4. in 1:11,4/2140 Meter ++ ++ Århus: Emma Stolle mit Omia Boszorg 4. in 1:17,8/1820 Meter Bänderstart, mit Lelle A.T.M. 1. in 1:16,7/2320 Meter Bänderstart ++ ++ Tingsryd: Karin Walter-Mommerts First Wise L. (Bernardo Grasso) nach Fehler 8. in 1:16,1/1609 Meter ++ ++ Sonntag: Vierjährigen-Rennen und Silber-Serie um je 10.000 Euro in Berlin - Roberto Vecchione und Schwedens Shootingstar Fredrik Plassen zu Gast - Elf Rennen ab 13:00 Uhr ++ ++ Sonntag: Marisa Bock mit Valkyria, Wilander und Hanke Palace Green, Robert Pletschacher mit Jolie Amour, Ontaria, Severina Venus, Favara Star, Big M Eck und Icelander, Andreas Geineder mit Mercedes AMG und Pamira, Hans Hellmeier mit Derby Winner, Benjamin Priller mit Excellent Grandcru und Dr. Conny Schulz mit Indy in Wels - Beginn 15:00 Uhr ++
Finanztipp in der Corona-Krise: Jetzt Soforthilfe beantragen
29. März 2020

Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige können Anträge stellen

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie treffen Reitvereine, Pferdebetriebe und andere selbstständige Unternehmen im Bereich Pferdesport mit besonderer Härte. In dieser Woche haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein historisches Hilfspaket für die Betroffenen der Corona-Krise beschlossen.

 

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

Das jüngst beschlossene Soforthilfepaket für „Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige“ hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. Euro. Solo-Selbstständige (z.B. Trainer) und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von 9.000 Euro erhalten. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von 15.000 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, sofern es vollständig benötigt wird. Mehr Details über das Soforthilfeprogramm gibt es hier: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html („Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe“). 

 

Ziel des Zuschusses ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und die Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, etwa durch laufende Betriebskosten wie Mieten oder Kredite für Betriebsräume. Der Bund hat Leitplanken für dieses Paket aufgestellt und in den Bundesländern werden nun unter hohem Tempo die Durchführungsbestimmungen erarbeitet. Dort, wo diese Bestimmungen bereits veröffentlicht wurden, werden auch Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig bezeichnet. Beispielhaft sind die entsprechenden Förderkriterien in Baden-Württemberg oder in Nordrhein-Westfalen. In Baden-Württemberg wird folgendes als Unternehmen bezeichnet: „…jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt“. In NRW heißt es: „Den Antrag stellen dürfen gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine.“

 

Um hier möglichst frühzeitig die berechtigten Ansprüche deutlich zu machen, sei allen Vereinen, Verbänden und selbstständigen Unternehmen (z.B. Betriebe, Trainer) empfohlen, unbedingt Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Ansprechpartnern zu stellen. Zu den Antragsberechtigten zählen auch Vereine und Verbände, die Beschäftigungsverhältnisse haben bzw. wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind und in der Folge der Coronavirus-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder Liquiditätsprobleme geraten sind. Die entsprechenden Stellen finden Sie in der Übersicht zu Förderprorammen der Bundesländer:

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