++ Berlin: Das Vierjährigen-Rennen II gewinnt Karin Walter-Mommerts Exmes As mit Michael Nimczyk in 1:14,5/1900 Meter - Den 3. Lauf zur Silber-Serie sichert sich Stall Jauß' Flotte Biene mit Kornelius Kluth ++ ++ Charlottenlund: Schwedischer Einlauf im Copenhagen Cup (870.000 DKK) durch Barack Face mit Adrian Kolgjini in 1:11,6/2011 Meter vor Hustle Rain und Kagan - Gericault (Christophe Martens) in 1:12,2 unplatziert - Hades de Vandel (Robin Bakker) Fünfter in 1:12,0 - Oscar L.A. Nichtstarter - In der Fünfjährigen-Elite (150.000 DKK) unterliegt Schampus mit Josef Franzl in 1:12,8/2000 Meter Y Not Diamant mit Robin Bakker (1:12,4) - Im Summer Meeting Stayer Usain Lobell nach Fehler unplatziert, Stall Adamas' Under Armour (Joakim Lövgren) Fünfter in 1:14,4/2970 Meter - Robin Bakker mit Stall Habos Kate Baldwin Vierter in 1:13,2/2000 Meter - Heinrich Nagels Reginald Dwight mit Birger Jörgensen trotz Fehlers siegreich in 1:13,6/2000 Meter - Karel G Greenwood mit Emma Stolle beim Sieg von Jack mit Yannick Mollema nach Fehler Fünfter in 1:14,0/2000 Meter - Dan CG mit Rene Kjaer dis.rot ++ ++ Zum 100-jährigen Bestehen des Rennvereins Karlsruhe-Knielingen gewinnen Jochen Holzschuh und Jürgen Würtz je zwei Rennen - Marisa Bock im Reiten mit Peyton Manning ++
Aus gegebenem Anlass: TRO-Änderungen
26. Oktober 2022

Aus gegebenem Anlass werden hier nochmals die wichtigsten Änderungen und Neuerungen der am 1. August 2022 in Kraft getretenen Trabrennordnung veröffentlicht. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Änderungen der TRO und der Durchführungsbestimmungen zum Peitschengebrauch.

Neue Trabrennordnung zum 01. August 2022

Das Präsidium des HVT hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 einige Änderungen an der Trabrennordnung beschlossen. Die für das Wirksamwerden erforderliche Eintragung beim Registergericht ist nunmehr erfolgt, so dass die neue Trabrennordnung am 01.08.22 in Kraft tritt.

Hier die wichtigsten Änderungen und Neuerungen im Überblick:

Quali-Teilnahme von Amateurfahrern

Künftig können Amateurfahrer an Feststellungsprüfungen/Qualifikationsrennen auf A-Bahnen mit Pferden, die sich in ihrem Allein- oder alleinigem Familienbesitz befinden, bereits dann teilnehmen, wenn sie mindestens zehn Siege in Fahren mit Dotierung auf A – oder B -Bahnen erzielt haben. Bisher waren 25 Siege Voraussetzung.

Behandlung mit Gonadotropin-Releasing-Faktor (GnRF)

Hengste und Stuten, deren Fortpflanzungsfähigkeit und geschlechts-spezifisches Verhalten durch nicht-chirurgische Maßnahmen wie z.B. die Behandlung mit Gonadotropin-Releasing-Faktor (GnRF)-Impfstoff vermindert oder aufgehoben wurden, werden gesperrt und dürfen für die Dauer von einem Jahr ab Erkenntniserlangung der Maßnahme durch den HVT nicht an Rennen teilnehmen.

Veröffentlichung von Ausschreibungen

Künftig sind Ausschreibungen bis zum 15. des Vormonats zu veröffentlichen (bisher vier Tage vor Starterangabe). Die Veranstalter haben jedoch bis vier Tage vor dem Tag der Starterangabe weiterhin die Möglichkeit, einzelne Veränderungen an der Ausschreibung vorzunehmen. Diese Änderungen müssen vom HVT zuvor genehmigt, veröffentlicht und besonders kenntlich gemacht worden sein.

Auslosung von Startplätzen

Abweichend von dem Grundsatz, dass die Startplätze nach der Gewinnsumme vergeben werden, kann der Rennveranstalter in der  Ausschreibung bestimmen, dass die Startplätze ausgelost werden. Die Auslosung erfolgt am Tag der Starterangabe in Anwesenheit von mindestens drei Personen, über die Auslosung ist unter Angabe von Ort, Datum und  Uhrzeit schriftlich ein Protokoll anzufertigen und von den anwesenden Personen zu unterschreiben.

Neuer Disqualifikationsgrund

Zur nachträglichen Disqualifikation durch die Rennleitung führt künftig der Abbruch einer angeordneten Doping-Entnahme auf Anordnung des Rennbahntierarztes, weil die Ungebärdigkeit des Pferdes oder sein Bedürfnis, Flüssigkeiten oder sonstige Substanzen aufzunehmen, eine längere Wartezeit aus Gründen des Tierwohls nicht rechtfertigen. Die Disqualifikation hat keinen Einfluss auf den Totalisator und ist unanfechtbar.

Änderungen der TRO und der Durchführungsbestimmungen zum Peitschengebrauch

Überdies hat das Präsidium des HVT in seiner Sitzung am 21.07.2022 Änderungen der TRO und der Durchführungsbestimmungen zum Peitschengebrauch beschlossen, die ebenfalls zum 01.08.22 in Kraft treten.

Demnach wird die Anwendung des § 84 Abs. 2 g) S.3 HS.2 TRO

"und nach Erreichen der rot-weißen Einlaufmarke höchstens fünfmal eingesetzt werden"

bis zum Erlass und Wirksamwerden eines neuen § 84 Abs. 2 g) TRO mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.

Das Präsidium hat weiter beschlossen, dass

in Ziffer 8 der „Durchführungsbestimmungen für das Trabreiten gem.§ 30 TRO“ die Sätze 3, 4 und 5

„Um die Peitsche einzusetzen, dürfen die Zügel jeweils in einer Hand gehalten werden. Die Peitsche darf nur seitlich entlang des Pferdes auf die Hinterhand (Kruppe) gerichtet werden, der führende Arm muss unter Schulterhöhe bleiben. Beim Einsatz der Peitsche auf die Schulter darf die peitschenführende Hand nicht vom Zügel genommen werden, mit Ausnahme einer Notsituation (z.B. Wegbrechen).“

mit sofortiger Wirkung ersatzlos gestrichen werden.

Satz 6 bleibt unverändert und wird zu Satz 3.

In den ebenfalls neu gefassten Durchführungsbestimmungen wird daher nicht mehr nur der Missbrauch, sondern insbesondere auch der vorschriftsmäßige Gebrauch der Peitsche definiert. Im Kern gilt der Grundsatz, dass jegliches Handeln, das die Integrität oder die Unversehrtheit des Pferdes verletzen könnte, verboten ist.

So sind künftig nur Korrekturen und leichte Hilfengebungen erlaubt. Leichte Hilfengebungen bedeuten, kleine Hand- und / oder Armbewegungen zu machen, ohne Kraft in die Bewegung zu legen. Alle Korrekturen und Hilfengebungen sind immer mit großer Behutsamkeit auszuführen und dürfen das Pferd nicht übermäßigem Druck aussetzen. Die Peitsche darf nur wenige Male während des Rennens zur Korrektur und zu Hilfengebungen eingesetzt werden.

Bei allen Korrekturen und Hilfengebungen muss die Peitsche nach vorne gerichtet sein und die Leinen sind stets in beiden Händen zu halten. Ein Pferd darf nicht gefordert werden, ohne dass es Zeit hatte, auf vorangegangene Hilfengebung zu reagieren oder wenn die Position des Pferdes im Rennen offensichtlich nicht verbessert werden kann.

Gänzlich untersagt sind künftig „alternative“ Hilfengebungen mit der Leine, den Händen oder den Fäusten. Der gesamte Hüftbereich, insbesondere die Schweifregion sind bei Hilfengebungen künftig tabu.

Angepasst werden auch die Regeln für den Peitschengebrauch im Trabreiten.

An dieser Stelle sei auch auf die bereits veröffentlichten Änderungen der Durchführungsbestimmungen zur Feststellung und Verhinderung von Doping (14.04.22) und für die Namensgebung von Trabern zur Feststellung gem. § 8 ZBO (13.04.22) hingewiesen, die am 01.05.22 in Kraft getreten sind.

Die neue TRO sowie die neuen Durchführungsbestimmungen können ab 01.08.22 auf der Homepage des HVT unter dem Reiter „Der HVT“ – „Satzungen / Ordnungen“ als PDF-Datei heruntergeladen werden.