++ Heute: Acht Prüfungen in Straubing ab 13:00 Uhr ++ ++ Heute: Saisonauftakt auf Schwedens Meilenbahn Tingsryd mit Karin Walter-Mommerts First Wise L. (Bernardo Grasso) - Ab 11:10 Uhr - V85 in Bollnäs: Bengt Ivarssons Minne (Gulddivision) als nächste Vorausscheidung für den Paralympiatravet - Summermusic'night S mit Mats Djuse in der Silverdivision - Beginn 14:35 Uhr - Emma Stolle mit Omia Boszorg und Lelle A.T.M. in Århus (ab 14:00 Uhr) ++ ++ Heute: Prix de l'Atlantique (200.000 Euro/2150 Meter) in Enghien mit allen französischen Stars um Go On Boy und Idao de Tillard - Stall A+S 2003's Charmy Charly AS mit Benjamin Rochard in einem 68.000er aus erster Reihe - Beginn 13:23 Uhr ++ ++ Vincennes: Stall TippelToms Sangria Pellini hat mit Benjamin Rochard beim Saisoneinstand erst spät freie Fahrt und trabt als Sechste mit 1:12,3/2700 Meter neuen persönlichen Distanzrekord ++ ++ Halmstad: Markus Waldmüller mit Karin Walter-Mommerts dreijährigem Debütanten Seven Hills S (v. Broadwell) 6. in 1:17,7/2140 Meter Bänderstart, Sleipner Expess 2. in 1:16,9/2640 Meter, Look Down 5. in 1:15,3/2140 Meter, Ready for Party 11. in 1:16,1/2140 Meter, Pour Mea Double 2. in 1:13,1/2140 Meter ++ ++ Odense: Ronald de Beer mit Inas Winner dis.rot, mit Flotte Lotte 3. in 1:15,9/2140 Meter - Rene Kjær mit Gany 4.GdZ., mit Logima Connancy 1. in 1:13,7/1640 Meter - Kornelius Kluth mit Venom of Magic 2. in 1:15,8/2140 Meter, mit Gadira 8. in 1:13,6/1640 Meter - Jeppe Juel mit Hoss Power 3. in 1:13,2/1640 Meter - Ronja Walter mit Gold Cap BR 8. in 1:15,1/1640 Meter - Birger Jørgensen mit Reginald Dwight 2. in 1:13,1/2140 Meter, mit Lugano 2. in 1:14,8/2140 Meter - Lars Schäfer mit Lotta 10. in 1:19,0/2160 Meter Bänderstart ++ ++ Sonntag: Vierjährigen-Rennen und Silber-Serie um je 10.000 Euro in Berlin - Roberto Vecchione und Schwedens Shootingstar Fredrik Plassen zu Gast - Elf Rennen ab 13:00 Uhr ++ ++ Sonntag: Marisa Bock mit Valkyria, Wilander und Hanke Palace Green, Robert Pletschacher mit Jolie Amour, Ontaria, Severina Venus, Favara Star, Big M Eck und Icelander, Andreas Geineder mit Mercedes AMG und Pamira, Hans Hellmeier mit Derby Winner, Benjamin Priller mit Excellent Grandcru und Dr. Conny Schulz mit Indy in Wels - Beginn 15:00 Uhr ++
Änderungen der Satzung und Ordnungen des HVT
30. April 2016

Das Amtsgericht Charlottenburg hat mitgeteilt, dass  am 10.03.2016 nunmehr alle von Mitgliederversammlung(en) und Präsidium bis heute beschlossenen Änderungen in Satzung, Zuchtbuchordnung und Trabrennordnungen in das Vereinsregister eingetragen worden sind.

Die Neufassung der Satzung, Zuchtbuchordnung und Trabrennordnung tritt mit dieser Veröffentlichung ab 01.05.2016 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten verliert die alte Satzung ihre Wirksamkeit.

Im Folgenden werden die Änderungen aufgelistet und erläutert. Diese Darstellung dient der allgemeinen Information und erhebt als redaktioneller Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel gilt die Version der Satzung und Ordnungen des HVT, die unter hvtonline.de abgerufen werden kann.

 

Überblick über die Änderungen der Satzung und Ordnungen des HVT

 

Satzung: Redaktionelle Änderungen bezüglich der Aufgaben des HVT und den Anforderungen an die Gemeinnützigkeit.

 

Zuchtbuchordnung: Angepasst wurden

  • §2 Abs. 7 (Zuchtwertschätzung)
  • §6 Abs. 16 (neu: Verbot des Klonierens)

 

Trabrennordnung: Angepasst wurden

  • §21A Abs. 2 (Qualifizierter Berufsfahrer)
  • §29 Abs. 3k (Schutzsperre nach Attest), analog §75 Abs. 5
  • §39 Abs. 4 (Mindestdistanz für Erlaubnisse, entfällt)
  • §83 Abs. 2d) 2. (Disqualifikation wegen Bevorteilung durch Stallgefährten)
  • §86 Abs. 6a) („Hinter der Flagge“ bei Zweijährigen, entfällt)
  • §91 Abs. 4 (Fälligkeit der Rennpreise von PMU-Rennen)
  • §119 Abs. 1 (Unanfechtbarkeit von Geldbußen)
  • §122 Abs. 4 (Besondere Vorschriften)

 

Schiedsgerichtsordnung: Angepasst wurden

  • §12 (Protokoll)
  • §13 (Erlass des Schiedsspruches)
  • §18 (Kosten des Verfahrens)

 

Gebührenordnung: Angepasst wurde

  • §1 Abs. 3b) (Werbung)

 

Durchführungsbestimmungen für PMU-Rennen gem. § 40 Abs. o) TRO: Angepasst wurden

  • Absatz 2 (Dotierung)

 

Änderungen der Trabrennordnung im Detail

 

Qualifizierter Berufsfahrer (NEU)

2. Der qualifizierte Berufsfahrer-Ausweis (Berufsfahrer-Ausweis Q)
2.1 Der qualifizierte Berufsfahrer-Ausweis (Berufsfahrer-Ausweis Q) kann erteilt werden, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen des Abs.1 erfüllt und zusätzlich folgende weiteren Voraussetzungen nachweist:
a) als Pferdewirt mit Schwerpunkt Trabrennen mind. 24 Monate tätig gewesen sein.
b) Mehr als 50 Siege in Trabrennen mit Dotierung auf A- oder B – Bahnen.
2.2 Der qualifizierte Berufsfahrerausweis berechtigt den Inhaber zum Trainieren von Trabrennpferden an nur einem Trainingsstandort. Für den Inhaber gelten die in der TRO geregelten Rechte und Pflichten eines Berufstrainers entsprechend, insbesondere die Pflichten des Trainers gemäß § 22 TRO.
2.3 Der qualifizierte Berufsfahrer-Ausweis berechtigt nicht zur Teilnahme an Gemeinschaften mit Berufstrainern oder Amateurtrainern.

 

Schutzsperre nach Attest

Die bisherige Schutzsperre für Pferde, die aus gesundheitlichen Gründen mit Attest von einem Rennen abgemeldet, zurückgezogen  oder ausgeschlossen wurden, ist von 15 auf 12 Kalendertage reduziert worden.

 

Mindestdistanz für Fahrererlaubnisse

Bisher wurde Fahrern eine Erlaubnis nur bei Rennen mit einer Mindestdistanz von 1900 Metern gewährt. Diese Regel wurde gestrichen.

 

Disqualifikation wegen Bevorteilung durch Stallgefährten

ALT: Behinderung durch ein Pferd, wenn hier-durch Pferde desselben Besitzers oder Trainers begünstigt wurden. Die Disqualifikation kann gegen alle Pferde desselben Besitzers oder Trainers gerichtet werden.

NEU: Verstöße gegen die Start- oder Fahrordnung des Fahrers eines Pferdes, wenn hierdurch Pferde desselben Besitzers oder Trainers begünstigt wurden. Die Disqualifikation kann gegen alle Pferde desselben Besitzers oder Trainers gerichtet werden

 

„Hinter der Flagge“ bei Zweijährigen

Pferde, die mehr als 10 Sekunden (Gesamtzeit) nach dem Sieger das Ziel erreichen, sind „hinter der Flagge“ eingekommen und werden nicht in die Platzierung genommen. Dies galt bisher nicht für zweijährige Pferde. Diese Ausnahmeregel entfällt.

 

Fälligkeit der Rennpreise von PMU-Rennen

NEU: Rennpreise und Züchterprämien werden am 6. Tag nach Ablauf der Rennveranstaltung fällig. Bei PMU-Rennen tritt die Fälligkeit 45 Tage nach der Rennveranstaltung ein.

 

Unanfechtbarkeit von Geldbußen

ALT: „Gegen Entscheidungen der Rennleitung als Rechtsorgan ist das Rechtsmittel der Berufung zum Rennausschuss gegeben. Wird eine Geldbuße als einzelnes Ordnungsmittel verhängt, ist diese Entscheidung unanfechtbar, wenn die Geldbuße den Betrag von 200 € nicht übersteigt.“

Ergänzt wurde: „Dies gilt nicht, wenn eine Berufung gem. § 83 Abs. 4 TRO eingelegt wurde.“

 

Besondere Vorschriften

ALT: „Die §§ 106, 107, 110, 114 Abs. 2 bis 5 und 116 TRO finden keine Anwendung.“

Ergänzt wurde: „§ 111 TRO gilt nicht bei Feststellungen der Rennleitung gem. §§ 83 und 86 TRO sowie Verwaltungsmaßnahmen der Rennleitung gem. § 55 TRO.“

 

(27.04.2016)