Der dänische Trabrennsportverband Dansk Hestevæddeløb hat im Fall des Trabertrainers Michael Lønborg eine endgültige Entscheidung getroffen.
Das Verfahren um den Lizenzentzug und das Zutrittsverbot zu allen Bahnen vom 21. Oktober 2025 wurde am 13. Januar 2026 wieder aufgenommen, um Michael Lønborg gemäß der bisherigen Praxis des DTC eine Anhörung zu ermöglichen. Michael Lønborg erhielt in diesem Zusammenhang Gelegenheit zur Stellungnahme.
Lønborg hat sich im Rahmen der Anhörung nicht zu den Vorwürfen geäußert. Am 14. Januar 2026, einen Tag nach der Wiederaufnahme des Verfahrens, erhob Michael Lønborg beim Zivilgericht Klage gegen Dansk Hestevæddeløb.
Die Aussageverweigerung wurde als Verzicht auf das rechtliche Gehör gewertet. Im Verfahren wurde nun eine endgültige Entscheidung getroffen.
Mit der Entscheidung hält der dänische Trabrennsportverband daran fest, dass Michael Lønborgs Lizenz weiterhin entzogen und das Verbot, die Trabrennbahnen des Landes zu betreten, bestehen bleibt.
Die Entscheidung erfolgte aufgrund seiner Verurteilung wegen sexueller Nötigung gemäß Paragraf 232 des dänischen Strafgesetzbuches am 20. Oktober 2025.
Gegen die endgültige Entscheidung kann innerhalb von 30 Tagen Berufung beim Trabrennsportgericht eingelegt werden.
Quelle: https://www.danskhv.dk





