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Gocciadoro freigesprochen
17. Juni 2020

(nn) Stockholm, Dienstag, 16. Juni 2020. Auch die zweite Instanz des STC handelte rasend schnell, was die Aufarbeitung des Peitschenskandals um Marco Pedrazzini und Zarina Bi betraf. Die Stute war am 2. Mai im Heat für Örebros Klass-II-Rennen vom Angestellten Gocciadoros, der selbst in Italien war, mit zwei wuchtigen Peitschenhieben traktiert worden. Nur drei Tage nach dem Skandal, den eine der vielen Kameras, die auch Heats der Aspiranten verfolgen, haarklein aufgenommen hatte, hatte am 5. Mai die erste Instanz von Svensk Travsportens Centralförbund ein Urteil gefällt, das es in sich hatte.

Pedrazzini, der nicht mal im Besitz einer gültigen Lizenz war, wurde wegen Verstoßes gegen § 38 der schwedischen Trabrennordnung zu einem sofortigen 18monatigen Fahrverbot - in dieser Spanne darf er auch keine schwedische Rennbahn betreten - und 20.000 Kronen verknackt, Gocciadoro zu ad hoc sechs Monaten Fahrverbot, 60.000 SEK Buße und zur Schließung seiner gerade erst eingerichteten Filiale in Schweden, was bedeutete, dass er seine Pferde zwar zu Rennen melden darf, aber aus dem Ausland antransportieren lassen muss.

Das wollte der „Mann in Gelb“ aus der Nähe von Parma nicht auf sich sitzen lassen. Einige seiner Traber wurden zu Björn Goop (der zu jener Zeit zum Elitloppet bereits eingeladene Vivid Wise As, Vitruvio) und Timo Nurmos überstellt. Über Rechtsanwalt Jesper Arvenberg, der in einem zweiten, die Gemüter beschäftigenden Streitfall um die grundsätzliche europäische Startberechtigung Propulsions wegen zweier Nervenschnitte in den USA den Stall Zet um Bengt Ågerup und Daniel Redén vertritt, legte er Berufung ein gegen den sofortigen Vollzug der Fahrsperre.

In einer ersten einstweiligen Verfügung hatte die Berufungsinstanz drei Tage später den sofortigen Vollzug bis zur Verhandlung in zweiter Instanz ausgesetzt mit der Begründung, dies würde im vorliegenden Fall, bei dem sich der Beschuldigte selbst keines direkten Vergehens schuldig gemacht habe, gegen die Prinzipien des Rechtsstaats verstoßen. 

Dem folgte in der eigentlichen Berufungsverhandlung am 16. Juni 2020 wenig überraschend der Överdomstolen, die zweite Rechtsinstanz des STC unter Vorsitz von Olle Sohlberg, und kassierte das Urteil komplett.

Unter anderem stellte der Överdomstolen fest, dass frühere Verstöße Gocciadoros gegen die schwedische Trabrennordnung den STC nicht dazu bewogen haben, ihm die Einrichtung einer Filiale in Schweden zu verweigern, die gerade erst am 20. April 2020 offiziell genehmigt worden war. Sie könnten also nicht so schwerwiegend gewesen sein und hätten auf die Urteilsfindung im vorliegenden Fall keinen Einfluss haben dürfen.

Die vage Behauptung des STC, Gocciadoro und/oder seine Angestellten hätten bei mehreren Gelegenheiten einen Mangel an Respekt gegenüber den schwedischen Regeln und dem Wohlergehen der Pferde bewiesen und damit das Ansehen des Trabrennsports nach § 70 (Schädigung des Ansehens des Trabrennsports in der Öffentlichkeit) immer wieder geschädigt, seien vom STC nicht durch konkrete Beweise untermauert worden. Habe es diese tatsächlich gegeben, so seien sie vom STC zumindest für den in Rede stehenden Fall nicht ausdrücklich spezifiziert worden.

Somit habe der STC gegen ein Grundprinzip der schwedischen Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Auch ein Verstoß gegen § 31 - Verantwortung des Trainers - liege nicht vor, da Gocciadoro nicht selbst vor Ort gewesen und für das Heat-Fahren nicht verantwortlich gewesen sei. Die Anordnung der Filialschließung könne der Överdomstolen nicht rückgängig machen, da die Erlaubnis zur Eröffnung auf Empfehlung des STC vom Landwirtschaftsministerium erteilt wird.

Die Verfahrenskosten wurden auf 188.000 Kronen (17.800 Euro) festgesetzt, die der STC zu tragen hat. Zusätzlich muss er Gocciadoro für die ihm entstandenen Kosten 100.000 Kronen (9.500 Euro) zahlen.

Die Entscheidung ist rechtskräftig, eine weitere Instanz kann nicht angerufen werden. Marco Pedrazzini hatte gegen seine Bestrafung keine Berufung eingelegt.

Der Spruch der zweiten Instanz ist eine schallende Ohrfeige für Svensk Travsportens Centralförbund, den dessen Vorsitzende Maria Croon wie folgt kommentierte: „Wir respektieren die Entscheidung des Gerichts und dessen Interpretation der Vorschriften. Es stellt fest, dass die Verantwortung des Trainers in Bezug auf § 31 (Der Trainer ist verantwortlich, dass der Fahrer oder Reiter befähigt ist, das Pferd aufzuwärmen und/oder mit ihm zu starten.) nicht eindeutig genug ist. Nach dessen Ansicht ist Marco Pedrazzini der einzige, der für den Vorfall bestraft werden kann. …"

"Die zentrale Säule des schwedischen Trabrennsports ist das Wohlergehen der Pferde. Wir haben alle Fälle, an denen der Stall Gocciadoro beteiligt war, bewertet und wissen durch eine eigenständige Medienanalyse einschließlich sozialer Medien, dass Vertrauen und Glaubwürdigkeit des Trabrennsports durch den Vorfall geschädigt wurden. Auf dieser Grundlage haben wir gemäß § 70 geurteilt. Jeder, der durch sein Verhalten oder seine Aktivitäten unseren Sport in der Öffentlichkeit schädigt, kann für eine bestimmte Zeit oder immer von der Teilnahme an Trabrennen ausgeschlossen werden (Fahr-/Reitverbot) und/oder ein Zugangsverbot zu einer oder allen Rennbahnen erhalten, auch wenn die betreffende Person diesen Vorschriften anderweitig nicht unterliegt."

"Aufgabe des Överdomstolen ist es, gemäß den geltenden Vorschriften zu interpretieren und zu entscheiden. Dies ist aus Sicht der Rechtssicherheit wichtig. Angesichts der Tatsache, dass es die Regeln anders interpretiert als wir, müssen wir Absätze überprüfen und aktualisieren. Letztlich sind unsere Vorschriften ein lebendiges Regelwerk, das das Vertrauen der Öffentlichkeit und das Wohlergehen des Pferdes sicherstellen soll“, schloss sie ihren Kommentar.