++ Vincennes: 42:10-Favoritin Stonehillpearl (Eric Raffin) in einem 46.000er für vierjährige Stuten in 1:15,1/2850 Meter unplatziert ++ ++ Eskilstuna: Stall Franziskas Slave to Love Cal mit Wim Paal 5. in 1:13,6/1640 Meter ++ ++ Gävle: Gestüt Lasbeks Ultimus mit Örjan Kihlström 1. in 1:15,7/3180 Meter ++ ++ Samstag: Stall Wieserhofs Orlando Paladino mit Roberto Vecchione in einem 8.800-Euro-Rennen für Vierjährige in Montecatini (Startzeit 20:08 Uhr) ++ ++ Sonntag: Auftakt zur Dreifachen Krone in Berlin mit dem Adbell-Toddington-Rennen (20.000 Euro) - Saisoneinstand von Blizzard Diamant mit Robin Bakker - Dazu Stutenlauf, 2. Lauf zur Gold-Serie und 4. Lauf zur Newcomer-Serie - Beginn 13:00 Uhr ++ ++ Sonntag: Karl Bürger-Gedenkrennen (15.000 Euro) und Derby-Versuchsrennen (10.000 Euro) in Wien mit den Gramüller-Schützlingen Wilander, Golda Meir (Christoph Schwarz) und M Eck Gyver (Marisa Bock) - Der Silberhelm im Rahmen auch mit Indy, Christoph Fischer mit Hello Sport, Barolo Rosso - Beginn 14:00 Uhr ++ ++ Sonntag: Die Gramüller-Schützlinge Gino, Foxtrott Jet und Indianajones Treb mit Manuel Pistone, Ultrablue mit Enrico Ramazzina im Amateurfahren sowie Karin-Walter Mommerts Innamorata Grif mit Francesco Pettinari in Triest - Beginn 19:20 Uhr ++ ++ Sonntag: Auftakt der bayerischen C-Bahn-Saison in Velden - Vier Rennen ab 14:00 Uhr ++
Hinweis der Rennleitung
09. Juli 2024

Aufenthalt auf dem Geläuf

Die Rennleitung weist ausdrücklich darauf hin, dass der unbefugte Aufenthalt auf und neben (innen) dem Geläuf während einer Rennveranstaltung eine Ordnungswidrigkeit darstellt (§ 135, Abs. 2 u TRO). Dies gilt auch für Feststellungsprüfungen.

Ausnahmen bestehen für unterstützendes Stallpersonal (Scheckdienst u.ä.) sowie für Starthelfer, die das Geläuf unmittelbar nach dem Start nach außen oder in den Innenraum verlassen müssen.

Die Starthelfer müssen mit geschlossenem Schutzhelm, langer Hose und festem Schuhwerk ausgestattet sein.

Die Rennleitung kann die Inanspruchnahme eines Starthelfers genehmigen. Beim Bänderstart wird die Genehmigung nur für das in der jeweiligen Bändergruppe äußerste Gespann erteilt (Durchführungsbestimmungen zur Startordnung gem. § 81 TRO).

Verstöße gegen vorgenannte Bestimmungen ahndet die Rennleitung als Verstoß gegen § 75, Abs. 1 TRO (Nichtbefolgen einer Anordnung der Rennleitung).