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Lövgren fährt vorerst wieder - mit Peitsche
05. August 2021

Jägersro, Dienstag, 3. August 2021. Am 10. April dieses Jahres hatte sich Joakim Lövgren in einem V75-Rennen der Klass II mit dem hauchdünn unterlegenen Piccadilly eine selbst für schwedische Verhältnisse recht deftige Strafe wegen „falschen Peitschengebrauchs“ eingehandelt.

Wegen der Wertigkeit des Rennens musste er 4.000 Kronen berappen, dazu wurde er vom 24. April bis 3. Mai an den Zaun gestellt, auch weil der hinzugezogene Bahn-Veterinär nicht näher definierte Verletzungsspuren an Piccadilly festgestellt hatte. So weit, so schlecht und nach den Regeln von Svensk Travsportens Centralförbund durchaus üblich.

Das dicke Ende kam Anfang Juli, als das für Malmö zuständige Verwaltungsgericht des Landkreises Skåne (Schonen), dem der seitens der Traber-Behörde erledigte Fall angetragen worden war, sich der Sache angenommen hatte und dem Jägersroer Trainer mit sofortiger Wirkung für ein Jahr untersagte, die Peitsche in einem Trabrennen mitzuführen. Jeder Verstoß gegen diese Anordnung war mit einer Geldbuße von 30.000 Kronen bedroht. Eine weitere Strafe, z.B. wegen Tiermisshandlung oder -quälerei, derer Lövgren vor einer staatlichen Stelle durchaus zusätzlich zur Sportgerichtsbarkeit hätte verklagt werden können, wurde offensichtlich nicht ausgesprochen.

Der Aufruhr im Traberlager war immens. Der durchaus nicht zu den harten Fahrern zählende Jägersroer bekam Unterstützung von Seiten des Verbands der schwedischen Traber-Trainer unter Vorsitz von Jan Hellberg. Auch der STC stellte sich in einer Stellungnahme an die Seite Lövgrens, der gegen den Spruch Berufung einlegte, die allerdings keine aufschiebende Wirkung hatte. Daraufhin hatte Lövgren seit dem 7. Juli von sich aus auf die Teilnahme an allen schwedischen Rennen mit Ausnahme von Qualifikationsläufen verzichtet - gefahren war er nur dreimal am 16. Juli in Charlottenlund, wo der Spruch des Kreisverwaltungsgerichts nicht galt - und sich, zunächst als Fahrer angegeben, stets von Kollegen vertreten lassen.

Am Dienstag gab das Kreisverwaltungsgericht bekannt, bis zur Verhandlung in der nächsten Instanz sei der sofortige Vollzug des „Peitschen-Mitführverbots“ aufgehoben, so dass der 55-jährige am Abend in Jägersro seine vier geplanten Fahrten ausführte.

„Diese erste Entscheidung lässt mich hoffen, dass doch noch Recht und Vernunft einkehren und die nächste Instanz das erste Urteil korrigiert. Ansonsten gäbe es eine große Unsicherheit vor allem bei den schwedischen Fahrern, wie sie sich im Rennen verhalten sollen, wenn die staatliche die Sport-Gerichtsbarkeit je nach Landkreis und Laune aushebelt“, so Lövgren.

Schlimmstenfalls wird das seit Jahren drohende Verbot Realität, im Rennen eine Peitsche mitzuführen, wie es seit Jahrzehnten im Nachbarland Norwegen gang und gäbe ist. Andererseits hat der STC speziell den von Tierschutzorganisationen immer wieder angeprangerten Peitschengebrauch mit hierzulande als drakonisch empfundenen Strafen gut im Griff, wie Eric Raffin im Paralympiatravet-Finale für seine Jubelarie leidvoll hatte erfahren müssen. Weil er die Peitsche zum Zeichen des Sieges in den Himmel und dabei den Arm über Schulterhöhe gereckt hatte, war er an jenem 8. Mai mit 15.000 Kronen und einem dreitägigen Fahrverbot belegt worden.