++ Achtung: Aufgrund eines technischen Problems müssen alle E-Mail-Starterangaben für den Gelsenkirchener Renntag am 1. Mai erneut getätigt werden - Bitte dabei die E-Mail-Adresse rvflock@hvt.de in CC setzen oder alternativ die Online-Starterangabe nutzen - Die Starterangabe wurde bis heute, 11:00 Uhr, verlängert ++ ++ Heute: V85 in Örebro mit Axel Sieberts Star Brigadoon (Rick Ebbinge) sowie Karin Walter-Mommerts Gudrid Face und Dark Photon Face (Adrian Kolgjini) - 3. Vorausscheidung zum Paralympiatravet - Im Rahmen Kirsten Kleinbrahms Sartre mit Nathalie Bergström im Monté, Karin Walter-Mommerts Lindy'sleadingman (Björn Goop) und Newcomer Vici (Fredrik Plassen) für Frank Proest und Simon Siebert - Beginn 14:35 Uhr ++ ++ Åby: In den 226.000-Kronen-Vorläufen zum Konung Gustaf V:s Pokal und zum Drottning Silvias Pokal Karin Walter-Mommerts Nicolai Hanover (Adrian Kolgjini) 7. in 1:14,3/2140 Meter, Gerrits Tradings Gourmet d'Arc (Robin Bakker) 1. in 1:12,3/2140 Meter, Stall Adamas' Serena Zon (Magnus Djuse) 4. in 1:13,0/2140 Meter, Rhiannon (Örjan Kihlström) 7. in 1:12,0/2140 Meter - Kalmar: Karin Walter-Mommerts Squeeze'em (Joakim Lövgren) 1. in 1:17,1/2140 Meter Bänderstart, Kenobi Mearas nach Fehler 9. in 1:16,4/2140 Meter, Cabaret Bi (Stefan Persson) 12. in 1:15,2/1640 Meter ++ ++ Neapel: Neunter Sieg beim zehnten Start für Stonehillpearl - Die Vierjährige gewinnt mit Alessandro Gocciadoro ein 11.000-Euro-Stutenrennen für die Besitzergemeinschaft Merwestaal/Stall M.S. Diamanten/Van Dijk GmbH unter Rekordverbesserung auf 1:12,6/1600 Meter ++ ++ Gävle: Figaro II mit Fredric Plassen für Florian Marcussen/Stall Gesvea 2. in 1:14,6/2140 Meter ++ ++ Sonntag: Sieben Prüfungen in Hamburg mit dem Frühjahrspreis der Pferdepfleger - Beginn 14:00 Uhr ++ ++ Sonntag: Musketerdagen in Skive - Blizzard Diamant und Y Not Diamant wurden gestrichen und bleiben zu Hause ++ ++ Mittwoch: Fünf PMU- und zwei Rahmenrennen ab 18:00 Uhr in München ++
Rechtsgrundlage bei grenzüberschreitenden Tiertransporten
08. August 2022

Für grenzüberschreitende Tiertransporte gilt derzeit in der Europäischen Union im gemeinschaftsrechtlichen Tiergesundheitsrecht, dem sogenannten AHL (Animal Health Law), die Basisregelung in der Verordnung (EU) 2016/429.
 
Leider ist das EU-Tierseuchenrecht etwas sperrig. Das gemeinschaftsrechtliche Tiergesundheitsrecht ist als Baukastensystem zu verstehen, bestimmte Prozesse sind über eine Vielzahl von Verordnungen geregelt, so auch der Fall des innergemeinschaftlichen Verbringens von Einhufern. Die Notwendigkeit der Veterinärbescheinigung und des zugehörigen elektronischen Papiers (TRACES) ergibt sich aus der Verordnung (EU) 2016/429 und der darauf fußenden delegierten Verordnung (EU) 2020/688, der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403.

Die wichtigsten Vorschriften sind in den als Anlagen beigefügten PDFs enthalten:

  • 208 Seiten Verordnung „VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)“
  • 60 Seiten „DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/1715 DER KOMMISSION vom 30. September 2019 mit Vorschriften zur Funktionsweise des Informationsmanagementsystems für amtliche Kontrollen und seiner Systemkomponenten („IMSOC-Verordnung“)“
  • 71 Seiten „DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/688 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen von Landtieren und Bruteiern innerhalb der Union“

Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 gehört auch noch in diesen Kontext, ist aber wegen der 935 Seiten umfassenden Dateigröße nicht mit angefügt.

Die konsolidierten Fassungen finden Sie in diesem Download:  EU-Recht - EUR-Lex (europa.eu)

Erläuterung:
Die aus alten Zeiten noch in sehr präsenter Erinnerung befindlichen Vorschriften, wonach bei jedem grenzüberschreitenden Pferdetransport innerhalb von Europa – sogar von Deutschland nach Deutschland – amtstieräztliche Atteste vonnöten waren und an den Grenzen kontrolliert wurden, sind mit dem Wegfall der Schlagbäume nicht automatisch auch mitentfallen, sondern nur vom Hof des Absenders auf den des Empfängers verlegt worden. Diese Vorschriften sind allerdings in der Praxis relativ selten kontrolliert worden und deshalb völlig aus dem Blickfeld geraten.
 
Die Überprüfung dieser Rechtsvorschriften ist eine staatliche Aufgabe und wird von den jeweils örtlich zuständigen Amtsveterinärbehörden der einzelnen Länder durchgeführt. Das gilt innerhalb der kompletten Europäischen Union, wobei eine EU-Verordnung immer auch im Partnerland erfüllt werden muss. Die Pferdesportverbände haben darauf überhaupt keinen Einfluss.