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Wiederqualifikation – Rückkehr zur 6-Monats-Frist

11. Juni 2020
1 Min. Lesezeit

Am 21. April 2020 wurde die Trabrennordnung (§ 51, Abs. 4) vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie für eine Übergangsphase dahingehend modifiziert, dass sich Pferde, die innerhalb von acht Monaten vor dem Tag der Starterangabe nicht an Rennen teilgenommen haben, erneut qualifizieren müssen. Diese Übergangsphase endet am 30. September 2020. Für die Teilnahme an Leistungsprüfungen ab 1. Oktober 2020 gilt wieder die ursprüngliche Frist von sechs Monaten.