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INFO der Woche – Umsatzsteuersätze

5. November 2018
1 Min. Lesezeit

Es wurde vom zuständigen Finanzamt für Körperschaften I in Berlin am 28. September 2015 ein Umsatzsteuerbescheid für 2012 erlassen, wonach der anzuwendende Steuersatz für bestimmte Leistungen des HVT nicht 7 %, sondern 19 % beträgt und künftig auch betragen wird. Die unterschiedlichen Steuersätze richten sich nach der Zuordnung der vom HVT erbrachten Leistung zu Zucht- oder Rennbetrieb. So werden alle Leistungen, die dem Verzeichnis nach dem Zuchtbetrieb zugeschrieben werden, weiterhin mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % bedacht. Alle weiteren Leistungen werden dem Rennbetrieb zugeordnet und unterliegen somit dem neuen Regelsteuersatz von 19 %. Nachstehend ist eine Liste mit den häufigsten Praxisbeispielen aufgeführt. Darüber hinausgehende Anfragen werden wir gerne individuell beantworten.

Leistungen, die dem Zuchtbetrieb zugeordnet werden und somit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen:   

Beispiele  

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Aus- bzw. Einfuhr für den Zuchtbetrieb (z.B. Bedeckung/Hengste)

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Fohlenaufnahme

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Eintragung Besitzwechsel in das Besitzer-Register

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Ausstellung Deckergebnisschein

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Ausstellung Pferdepass

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Bearbeitung einer Deckliste

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DNA Bluttypenkarte

 

Leistungen, die dem Rennbetrieb zugeordnet werden und somit dem neuen Steuersatz von 19 % unterliegen:

Beispiele

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Aus- bzw. Einfuhr für den Rennbetrieb

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Aufhebung der Sperre eines Trabers

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Anerkennung einer ausländischen Jahreslizenz Berufsfahrer

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Amateurfahrer-Lehrgangsgebühren + Interimsausweis

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Trainingsliste pro Pferd

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Rennfarben-Eintragung

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Alle Lizenzen

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Anerkennung ausländischer Trainer-Ausweis

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Wiederholungsprüfung (Theorie)

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Aufhebung Sperre o. Ausschließung

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Lehrgang Amateurtrainer Teilnehmer Lehrgang

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Lehrgang Amateurtrainer Teilnehmer Prüfung

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Bearbeitung eines Dopingfalles (Trainer)

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Breeders Crown Nominierungen

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Zirkelserie

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Bezugsgebühren TRK