++ Herzliche Glückwünsche gehen heute nach Regesbostel/Landkreis Harburg, wo Karsten Feldtmann seinen 65. Geburtstag feiert ++ ++ Heute: Thorsten Tietz' und Susanne Gruners Dahlia Brodda (Rikard Skoglund) und Gabriele Pohlmanns Diomede Ama (Jorma Kontio) in Gävle - Beginn 18:20 Uhr - Solvalla: Conrad Lugauer gewinnt mit Karin Walter-Mommerts Nigel di Quattro in 1:15,2/2140 Meter und mit Familie Berchtolds Jade Sisu in 1:15,5/2660 Meter Bänderstart - Mit KWM's Riverdale Z folgt ein dritter Rang in 1:13,9/2140 Meter - Stall Wieserhofs Teatox mit Jorma Kontio in einem Lauf der Stall Courant Solvallaserien nach hartem Rennverlauf starker Dritter in 1:13,5/2140 Meter Bänderstart ++ ++ Freitag: Die ersten Läufe der Breeders-Course-Serie für Dreijährige in Wolvega - Andrea Guzzinati und Jean-Pierre Dubois zu Gast - Im Rahmen Stall M.S. Diamantens Arielle Diamant mit Robin Bakker - Beginn 18:20 Uhr ++ ++ Samstag: PMU-Rennen in Wien mit See You, Highwaytohell (Rudi Haller), Kytana, Iathenus Day, Fan d'Arifant (Christoph Schwarz), Jerome Hazelaar (Matthias Schambeck), Happy Jack und Casino Royale (Christoph Fischer) - Rudi Haller im Rahmen überdies mit Reina KP - Beginn 15:45 Uhr ++ ++ Sonntag: 2. Lauf der Gold-Serie in Berlin um 20.000 Euro mit Top-Besetzung - Dazu der 3. Lauf der Newcomer-Serie - Neun Rennen ab 13:00 Uhr ++ ++ Sonntag: Linz zu Gast in Wels - Sechs Rennen ab 15:00 Uhr mit Lots of Love (Johanna Plankl), Genesis, Höwings Adler, Royal Joker (Marisa Bock), Sly, Nena Greenwood, Hanke Palace Green, Gamin de Bertrange (Robert Pletschacher), Carina Yankee, Euritmico Jet, Olivia Venus, Ilya des Douits, Sir Aragon SR (Andreas Geineder), Stormy Wood (Veronika Porsova), Excellent Grandcru (Benjamin Priller), Othello Venus (Selina Engel), Toma Toma (Denise Schuch) und Tumble Boy (Julia Wiesner) ++ ++ Sonntag: Europameisterschaft der Amateurfahrerinnen auf Malta - Julia Holzschuh für Deutschland ++ ++ Dienstag: PMU-Matinée in München - Vier Rennen ab 11:35 Uhr ++
Ordentliche Mitgliederversammlung 21.09.2018
14. Oktober 2018

Gemäß des in der Mitgliederversammlung 2017 gefassten Beschlusses ("Die Ordentliche Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Die Einberufung der Ordentlichen Mitgliederversammlung muss spätestens bis zum 31.Juli des Jahres erfolgen") fand diese am 21.09.2018 in Berlin statt. Die Einberufung erfolgte mit Schreiben des HVT vom 31.07.2018. Gegen diese Ladung nebst Tagesordnung gingen keine Einwendungen ein.

Fakten zu den Mitgliedern:

  • Der aktuelle Mitgliederstand des HVT beträgt 61, hiervon 49 Züchter und 12 Vereine.
  • 10 wegen Wegfalls der Voraussetzungen gemäß § 8 Abs. 1 Satzung ausgeschiedenen Mitgliedern stehen 5 neuaufgenommene Mitglieder gegenüber.
  • Als passives Mitglied nahm Herr Hans-Joachim Kleemann an der Mitgliederversammlung teil.
  • Anwesend waren 18 persönliche Mitglieder bzw. deren Bevollmächtigte und 9 Delegierte der Mitgliedsvereine, also 27 insgesamt Stimmberechtigte. 
  • 1 Gast wurde nach Beschluss der Mitgliederversammlung zugelassen. Nach ausführlicher Diskussion kristallisierte sich als Lösungsansatz für die Zukunft heraus, die Mitgliederversammlung in einen nichtöffentlichen und einen öffentlichen Teil zu untergliedern.

Bericht des Präsidiums

Der Präsident erstattete den Bericht des Präsidiums. Der Totalisatorumsatz wuchs im Jahr 2017 im Verhältnis zu 2016 um EUR 0,6 Mio. auf EUR 16,2 Mio. Daraus resultierend waren die Einnahmen des HVT aus den Totalisatorabgaben etwas höher als im Vorjahr. Betrachtet man hingegen den Zeitraum von 2012 bis 2016, so waren die Einnahmen aus den Totalisatorabgaben stetig rückläufig. 

Das vom Präsidium fortwährend durchgeführte strenge Kostenmanagement bei Personal, Dienstleistern sowie Organisation der Geschäftsstelle hat auch im Geschäftsjahr 2017 zu den beabsichtigten Ergebnissen geführt. Hier stößt man aber nun an Grenzen, weil jede weitere Reduzierung der Ausgaben in diesen Bereichen die Arbeitsfähigkeit des HVT massiv beeinträchtigen würde. 

Die Terminkoordinierungs-Konferenz für den Veranstaltungskalender 2018 fand im letzten Jahr erst Ende Oktober statt, was seine Ursache in dem Umstand hatte, dass der HVT erst kurz vorher von Cheval Francais die Termine für die für Deutschland vorgesehenen PMU-Veranstaltungen (62) und Rennen (340), die für den Gesamtkalender von erheblicher Bedeutung sind, erhalten hat.

In dieser Konferenz wurden zwischen HVT und den Rennveranstaltern alle Renntermine des Jahres 2018 festgelegt, hierunter auch die Termine der PMU-Veranstaltungen. Dabei wurde angestrebt, die PMU-Rennen gleichmäßig auf alle vier Regionalbereiche zu verteilen, um die Besitzerschaft allerorten in den Genuss der für deutsche Verhältnisse außergewöhnlich hohen Rennpreise kommen zu lassen sowie innerhalb einer Region möglichst einen gerechten Ausgleich zwischen den attraktiven und den weniger attraktiven Veranstaltungsterminen zu finden. Gemeinsam ist es gelungen, für 2018 einen diesen Vorgaben entsprechenden und von allen Trabrennveranstaltern akzeptierten Rennkalender aufzustellen. 

Es fanden im Berichtsjahr 2017 vom HVT initiierte Züchter-Konferenzen in allen deutschen Regionen statt, wobei der Fokus hier im Besonderen bei den zuchtfördernden Maßnahmen lag.

Der HVT hat die Teilnahmegebühren und Reisespesen je eines deutschen Vertreters bei der Europameisterschaft der Amateurfahrer in der Schweiz (Hans-Jürgen von Holdt, 2. Platz), der Europameisterschaft der Amateurfahrerinnen in Mallorca (Marlene Matzky, 3. Platz) sowie der Europameisterschaft der Lehrlingsfahrer in Norwegen (Andreas Geineder, 3. Platz) bezahlt. Unter sportlichen Aspekten betrachtet gab es herausragende Ergebnisse, waren am Ende doch alle deutschen Teilnehmer in ihren jeweiligen Disziplinen auf den Podestplätzen zu finden.

Im Rahmen des deutschen dualen Berufsausbildungssystems, für dessen fachspezifische Ausgestaltung der HVT zuständig ist, haben vier Auszubildende erfolgreich ihre Abschlussprüfung zum Pferdewirt bestanden und sechs Lehrlinge ebenfalls mit Erfolg ihre Zwischenprüfung absolviert. 

Zwei Amateurfahrer-Lehrgänge und ein Amateurtrainer-Lehrgang mit anschließenden Prüfungen sind im abgelaufenen Jahr durchgeführt worden, um die Bewerber für eine aktive Teilnahme am Trabrennsport zu qualifizieren.

Im Vergleichszeitraum 2017 zu 2016 hat sich die Anzahl der durchgeführten Trabrennen zwar von 1613 auf 1581 verringert, der Totalisatorumsatz pro Rennen ist aber mit 10.200 € gegenüber dem Vorjahr, wo im Durchschnitt 9.700 € pro Rennen erzielt wurden, leicht erhöht. Der Wert des zu vermarktenden Produkts ist also per se gleich geblieben. Die ausgekehrten Rennpreise und Züchterprämien betrugen 6,20 Mio. € (Vorjahr: 6,51 Mio. €), was einem Durchschnittsrennpreis von knapp 4.000 € entspricht. 

Die Anzahl der gedeckten Stuten ist von 510 im Jahre 2016 auf bisher eingetragene 408 Bedeckungen im letzten Jahr zurückgegangen. Die Fohlengeburten sanken im gleichen Zeitraum leicht von 427 auf 411.

Chancen und Risiken

Es wurde vom zuständigen Finanzamt für Körperschaften I in Berlin am 28. September 2015 ein Umsatzsteuerbescheid für 2012 erlassen, wonach der anzuwendende Steuersatz für bestimmte Leistungen des HVT nicht 7 %, sondern 19 % beträgt. Der HVT hatte dagegen form- und fristgerecht Einspruch eingelegt und die Veranlagung der Umsatzsteuer 2012 in der Form, wie sie in allen Jahren davor vom HVT erklärt worden ist, mit der Begründung beantragt, dass die an den HVT vergüteten Leistungen unmittelbar der Förderung der Tierzucht oder der Leistungsprüfung in der Tierzucht dienen und folglich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG unterliegen. Dem steht oder stand nach Auffassung des HVT auch die aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Veranstaltung von Trabrennen eigentlich nicht entgegen, weil sich diese ausschließlich mit der ertragsteuerlichen Behandlung eines die Trabrennen tatsächlich ausrichtenden Rennveranstalters befasst. Vorliegend geht und ging es indessen um die umsatzsteuerliche Behandlung des HVT als Dachverband, der selbst keine Rennen veranstaltet. Sofern die vom HVT erbrachten Leistungen mit der Teilnahme an Leistungsprüfungen zusammen-hängen, kann und konnte die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes daneben immer auch auf § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG gestützt werden.

Die vom Finanzamt für Körperschaften I durch die Umsatzsteuersonderprüfung 2012 festgesetzten Mehrsteuern entbehrten aus den dargelegten Gründen deshalb nach Dafürhalten des HVT jeder rechtlichen Grundlage, zumal die Erfassung mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % während vieler Jahre ständige und vom zuständigen Finanzamt gebilligte Übung war. Der Einspruch des HVT gegen die Entscheidung ist vom Finanzamt für Körperschaften I mit Bescheid vom 03. November 2016 zurückgewiesen worden. Der HVT war daher aus Daseinsvorsorge gezwungen, noch in 2016 zunächst für das Kalenderjahr 2013 die vom Finanzamt für Körperschaften I in Berlin gerügte Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf bestimmte vom HVT erbrachte Leistungen zu korrigieren und nachzuberechnen, da die Leistungsempfänger die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen verpflichtet sind (§ 2 Abs. 2 Gebührenordnung des HVT) und zum 31. Dezember 2016 die Verjährung der aus dem Jahr 2013 datierenden Ansprüche drohte. Als Konsequenz aus dem genannten Bescheid hat der HVT noch im November 2016 für 2012 ca. 133.000 € an Umsatzsteuern nachentrichten müssen. Der HVT hatte vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen die Festlegung des Steuersatzes 2012 eingereicht. Im Falle eines Obsiegens des HVT im Klageverfahren hätte dann eine erneute Korrektur der berichtigten Abrechnungen vorgenommen werden sollen. Dieselbe Vorgehensweise war schließlich auch im Jahr 2017 vonnöten, weil die Klage gegen die Entscheidung der Finanzverwaltung zwar vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg anhängig, aber noch nicht entschieden worden war. Der HVT hat deshalb auch im Berichtsjahr die Umsatzsteuer gemäß den Vorgaben des Finanzamts für 2014 in Höhe von 125.000 € nachbelasten müssen, weil ansonsten am Ende des Berichtsjahres seine Ansprüche gegen die Steuerschuldner verjährt wären. 

Die Klage wurde jetzt vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg nach der mündlichen Verhandlung abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Der HVT hat sich dagegen entschieden, gegen dieses knappe, aber im Ergebnis klare Urteil Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Eine solche hätte nach Ansicht einer der renommiertesten Steuer- und Wirtschaftsrechtskanzleien des Landes nur eine 10% Chance auf Erfolg gehabt.  

Dopingbekämpfung

Einen besonderen Schwerpunkt in der Arbeit des Hauptverbandes hat auch im letzten Jahr die Verhinderung und Bekämpfung von Doping dargestellt: Mehr als 200.000 € wurden für die Entnahme und Untersuchung von Proben aus dem Renn- und dem Trainingsbetrieb aufgewendet.

Breeders-Crown

Zur besonderen Förderung der Züchter wurde auch im Jahr 2017 – wie ebenso im laufenden Jahr - die Nominierungsgebühr für die Fohlen vom Hauptverband bezahlt.

Züchterprämie im Zwei- und Dreijährigen-Zirkel

Zur besonderen Förderung der Züchter wurde in 2017 – wie übrigens auch im Jahr 2018 - die Züchterprämie im Zweijährigen-Zirkel auf 20 % und im Dreijährigen-Zirkel auf 25 % erhöht.

Regularien

Nach dem Bericht des Präsidiums wurde der Mitgliederversammlung der Wirtschaftsprüfungsbericht über das Vereinsjahr 2017 vorgelegt. Frau Sabine Weber von der Steuerkanzlei Agilis erläuterte diesen umfassend und beantwortete alle Fragen aus der Versammlung dazu ausführlich. 

Nach Verlesung des uneingeschränkten Testats der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Falk & Co durch den Präsidenten, wonach „der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 des Hauptverbandes für Traberzucht e.V. den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Vereins vermittelt“, erstattete Herr Laurenz Messmann Bericht über die Rechnungsprüfung, die er am 20. September 2018 in der Geschäftsstelle des HVT durchgeführt hatte. Diese umfasste ebenso die BREEDERS CROWN sowie die treuhänderisch von der Förder- und Betreibergesellschaft Trabrennsport mbH geführten Konten. Ein Testat der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Falk & Co zu diesem Komplex lag ihm ebenfalls vor. 

Die Mitgliederversammlung genehmigte den Jahresabschluss 2017 inklusive der Breeders Crown einstimmig. Dem vom Rechnungsprüfer Laurenz Messmann gestellten Antrag auf Entlastung des Vorstandes / Geschäftsführers und des Präsidiums gem. § 26 BGB folgte die Versammlung ohne Gegenstimme. Last but not least der satzungsgemäß notwendigen Regularien beschloss die Mitgliederversammlung auch den Haushaltsplan 2018 des HVT ohne Gegenstimme.

Neufassung der Satzung

Die EU hat zum 08.06.2016 eine neue EU-Tierzuchtverordnung (EU 2016 / 1012) erlassen, die das Tierzuchtrecht innerhalb der EU einheitlich regelt. Diese Verordnung, nach der die Zuchtverbände spezifischere und strengere Kriterien erfüllen müssen, damit sie von den nationalen Behörden anerkannt und ihre Zuchtprogramme genehmigt werden, wird zum 01.11.2018 wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die nationalen Regelungen angepasst werden, was für den HVT eine Neufassung von Satzung und Zuchtbuchordnung bedeutet. Für die Genehmigung dieser Neufassung wurden im Vorfeld detaillierte Gespräche mit dem aufsichtführenden „Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft“ in Potsdam zu den notwendigen Änderungen in der Satzung geführt. Substantiell neu (fett, kursiv, unterstrichen) und vom Präsidium eingebracht ist: 

§ 8 - Mitglieder

Mitglieder des HVT können sein:

1. Züchter

Jeder Züchter, mit Betriebssitz innerhalb des geographischen Gebietes, der zur Mitwirkung an einwandfreier züchterischer Arbeit bereit ist, hat das Recht auf Erwerb der Mitgliedschaft. Züchter im Sinn dieser Bestimmung ist, wer nach § 19 Abs. 2 und 3 ZBO im Züchterregister des HVT eingetragen ist und in den letzten fünf Jahren vor dem Jahr der beantragten Mitgliedschaft als Züchter von mindestens einem Pferd (bisher zwei Pferde) nach § 19 Abs. 2 und 3 ZBO in das Züchterregister des HVT eingetragen wurde. 

Alle anderen Änderungen ergeben sich aus der oben genannten EU-Verordnung bzw. der neuen Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-Verordnung 2016/679). Die Versammlung hat die Neufassung der Satzung mit einer Gegenstimme beschlossen.

Neufassung der Zuchtbuchordnung

Die Absätze 1 und 2, wie oben für die Neufassung der Satzung ausgeführt, gelten auch hier sinngemäß. Für die Genehmigung dieser Neufassung wurden im Vorfeld ebenfalls detaillierte Gespräche mit dem Aufsichtsführenden „Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft“ in Potsdamzu den notwendigen Änderungen in der Zuchtbuchordnung geführt. Die Versammlung hat die Neufassung der Zuchtbuchordnung einstimmig beschlossen.

Für beide Neufassungen gilt der Vorbehalt des anerkennenden „Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft“, denn dieses muss seine Zustimmung dazu geben. 

Anträge zur Änderung der Trabrennordnung

Grundsätzlich gilt: Nach § 18 Abs.2 c ist das Präsidium zuständig für die Beschlussfassung über Trabrennordnung Teil B und C, ZVS-Ordnung, Schiedsgerichtsordnung, Gebührenordnung, Geschäftsordnungen und die notwendigen Durchführungs­bestimmungen. Alle nachfolgenden Anträge bedürfen zu ihrer Umsetzung deshalb noch eines Präsidiumsbeschlusses.

 

Anträge VDT:

  • Beantragt wurde, dass der HVT in der TRO den § 49 (Einteilung der Rennen) insoweit ergänzt, dass Teilnehmer an entsprechend ausgeschriebenen Rennen nur mit Siegen in einem definierten Zeitraum fahrberechtigt sind. Der Antrag wurde jedoch vom VDT zurückgezogen.
  • Beantragt wurde, dass der HVT in § 76 Abs.5 die Zulassung von Rennwagen insoweit ändert, dass bei schlechtem Wetter das Anbringen von Schutzblechen am Rennwagen Pflicht wird. Der Antrag wurde zustimmend diskutiert. Das Präsidium wird prüfen, zu welchem Zeitpunkt diese Auflage gelten kann und ggf. Übergangsfristen festlegen.

Anträge der Traber-Allianz West

  • Beantragt wurde, dass es zur Förderung von Lehrlingen zukünftig möglich sein soll, Amateurfahren auszuschreiben, in denen Nachwuchsfahrer ebenfalls startberechtigt sind. Dies soll nur für bestimmte und nicht für alle Amateurfahren und nur für Nachwuchsfahrer mit HVT-Lizenz gelten. Nach kontroverser Diskussion sprach sich eine Mehrheit gegen diesen Antrag aus.
  • Beantragt wurde, dass Nichtstarter – wie im Galoppsport üblich und praktiziert - bis 10:00 Uhr am Tage des Rennens gemeldet werden müssen. Der Antrag wurde abgelehnt. Es wurde vorgeschlagen, dies von den Rennveranstaltern selbst regeln zu lassen.
  • Beantragt wurde, dass in gehobenen Rennen der niedrigen Gewinnklassen Pferde ohne Geld oder mit weniger als drei Starts aus der zweiten Reihe starten müssen. Der Antrag wurde von der Mitgliederversammlung kontrovers diskutiert, fand jedoch keine Mehrheit.
  • Außerdem regte die Traber-Allianz an, dass im Rennbericht bei einer Bestrafung eines Fahrers wegen Behinderung im jeweiligen Rennbericht zukünftig auch das behinderte Gespann genannt werden soll. Möglicherweise ist der HVT durch die technischen Möglichkeiten des EDV-Systems limitiert. Es erfolgt eine Überprüfung und bei Machbarkeit die Umsetzung.

Antrag Bernhard Rosengarten u.a.

  • Es wurde beantragt, dass bei positiven A - Proben die gefundene Konzentration bekannt gegeben werden soll. Der HVT erklärte, dass ihm bei einer positiven Dopingprobe vom untersuchenden Institut niemals die Konzentration der festgestellten Substanz, sondern immer nur ein „abweichendes Analyseergebnis“ mitgeteilt wird. Der Antragsteller zog seinen Antrag daraufhin zurück.

Antrag Peter Erwig

  • Beantragt wurde, zu beschließen, dass 2- und 3-jährige Pferde in Rennen nicht ohne Eisen starten dürfen. Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

Antrag Immo Müller

  • Beantragt wurde die Reduzierung der Qualifikationszeit auf eine Kilometerzeit von mindestens 1:22,0. Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt. Die Qualifikationszeiten sollten nach Meinung der Mitglieder aus verschiedenen Gründen (Pferdebestand / Wetter / Bahnverhältnisse usw.) eher erhöht werden.

Verschiedene Anträge

Nachfolgende Anträge betrafen keine Änderungen der TRO, sollten aber die bisherige Übung hinterfragen und erörtern.

Antrag VDT:

  • Beantragt wurde, dass der HVT die Regeln für die deutsche Championats-Wertung insoweit ändert, dass nur Siege und Gewinnsummen in Deutschland gewertet werden. Er erfolgte der Vorschlag, ein zusätzlich hierauf basierendes Championat einzuführen. Die Umsetzbarkeit soll seitens des HVT überprüft werden.

Antrag Norddeutscher Traber-Besitzer- und Züchterverein:

Beantragt wurde eine Aussprache zu den Bereichen Züchterprämien, Rennpreis-Dotationen im Bereich der zwei- und vierjährigen Startpferde, zur Zucht- und Nachwuchsförderung und noch einiges mehr.  Herr Stephan Ulrich erläuterte den Antrag, der von der Mitgliederversammlung ergebnisoffen diskutiert wurde.

Antrag Immo Müller:

  • Versand von Präsidiumsprotokollen 

Das Präsidium nahm wie folgt Stellung:

Es haben anstelle von Präsidiumssitzungen diverse Arbeitssitzungen – auch in unterschiedlicher Besetzung mit jeweils anderen Präsidiumsmitgliedern - vor, mit und bei zahlreichen Gremien stattgefunden. Über erfolgte Arbeitstreffen werden keine Protokolle angefertigt.

Die Versammlung endete offiziell um 20:40 Uhr, daran schlossen sich noch zahlreiche Gespräche außerhalb der Tagesordnung an. Trotz zahlreicher intensiv und kontrovers geführter Diskussionen war die Versammlung von fairem Umgang miteinander und konstruktivem Habitus geprägt – so soll es sein!